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   LSG Berlin-Brandenburg, 10.01.2013 - L 3 U 245/10   

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https://dejure.org/2013,1041
LSG Berlin-Brandenburg, 10.01.2013 - L 3 U 245/10 (https://dejure.org/2013,1041)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 10.01.2013 - L 3 U 245/10 (https://dejure.org/2013,1041)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 10. Januar 2013 - L 3 U 245/10 (https://dejure.org/2013,1041)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 8 SGB 7, § 56 Abs 1 SGB 7
    Verletztenrente - Gesundheitserstschaden - Vollbeweis - Unfallfolgen - Schädel-Hirn-Trauma - Trigeminusneuralgie - migräneartige Kopfschmerzen - behinderte Nasenatmung - MdE

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unfallversicherung; Verletztenrente; Motorradunfall

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unfallversicherung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 27.06.2006 - B 2 U 20/04 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtstatsachen zur Auslegung einer Rechtsnorm:

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 10.01.2013 - L 3 U 245/10
    Für die nach der Theorie der wesentlichen Bedingung zu beurteilenden Ursachenzusammenhänge genügt die hinreichende Wahrscheinlichkeit, nicht allerdings die bloße Möglichkeit (etwa BSG, Urteil vom 27. Juni 2006 - B 2 U 20/04 R -, zitiert nach juris Rn. 15).
  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Verletztenrente - Kausalität -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 10.01.2013 - L 3 U 245/10
    Es muss eine kausale Verknüpfung des Unfalls mit der betrieblichen Sphäre bestehen, mithin eine rechtliche Zurechnung für besonders bezeichnete Risiken der Arbeitswelt beziehungsweise gleichgestellter Tätigkeiten, für deren Entschädigung die gesetzliche Unfallversicherung als spezieller Zweig der Sozialversicherung einzustehen hat, und zwar nicht nur im Sinne einer Kausalität im naturwissenschaftlich-philosophischen Sinne, sondern auch im Sinne der Zurechnung des eingetretenen Erfolges zum Schutzbereich der unfallversicherungsrechtlichen Norm als eines rechtlich wesentlichen Kausalzusammenhangs (Zurechnungslehre der wesentlichen Bedingung, ständige Rechtsprechung, etwa Bundessozialgericht , Urteil vom 09. Mai 2006 - B 2 U 1/05 R -, zitiert nach juris Rn. 13 ff.).
  • BSG, 22.06.2004 - B 2 U 14/03 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - MdE-Bestimmung - Berufskrankheit -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 10.01.2013 - L 3 U 245/10
    Diese zumeist in jahrzehntelanger Entwicklung von der Rechtsprechung sowie dem versicherungsrechtlichen und versicherungsmedizinischen Schrifttum herausgearbeiteten Erfahrungssätze sind bei der Beurteilung der MdE zu beachten; sie sind zwar nicht für die Entscheidung im Einzelfall bindend, bilden aber die Grundlage für eine gleiche, gerechte Bewertung der MdE in zahlreichen Parallelfällen der täglichen Praxis und unterliegen einem ständigen Wandel (etwa BSG, Urteil vom 22. Juni 2004, B 2 U 14/03 R, in juris Rn. 12).
  • LSG Baden-Württemberg, 23.09.2022 - L 8 U 3962/20

    Sozialgerichtliches Verfahren - gerichtlicher Vergleich - teilweiser Widerruf -

    In der unfallmedizinischen Literatur werde bei einer Behinderung der Nasenatmung durch erhebliche Verengung der Nasengänge eine MdE von 10 bis 20 v.H. angesetzt (unter Bezugnahme auf Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 10.01.2013 - Az.: L 3 U 245/10 - in juris Rn. 40 m.w.N.).

    In der unfallmedizinischen Literatur wird bei einer Behinderung der Nasenatmung durch erhebliche Verengung der Nasengänge eine MdE von 10 bis 20 v.H. angesetzt (vgl. Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 10.01.2013 - L 3 U 245/10 - Rn. 40 bei juris m.w.N.).

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